
Ein Verein, der sich selbst als „alternative Gewerkschaft“ bezeichnet, möchte Zugang zum Werk einer VW-Tochter. Das Unternehmen will das verhindern und verbucht einen ersten Erfolg vor Gericht.
Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation Zentrum bekommt vorerst keinen Zugang zu einem Werk der VW-Tochter Volkswagen Group Services. Die Klage werde abgewiesen, urteilte das Arbeitsgericht Braunschweig. Die Vorträge und vorgelegten Dokumente der Kläger bezeichnete das Gericht als zu pauschal und nicht ausreichend detailliert.
Der Verein, der sich selbst als „alternative Gewerkschaft“ bezeichnet, will erstmals Zugang zum Werk in Isenbüttel (Landkreis Gifhorn), um eigene Vertrauensleute wählen zu lassen. Volkswagen verweigert dies mit Verweis auf fehlende Tariffähigkeit.
Das Gericht bezeichnete es als eine entscheidende Voraussetzung, dass mindestens ein Zentrums-Mitglied auch im Werk arbeite. Dies sei von den Klägern nicht ausreichend belegt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist möglich.