Geheimdienst: Politiker von BSW und AfD verklagen Regierung wegen Anfragen

  • August 28, 2025

Der Verfassungsschutz Brandenburg betreibt 287 sogenannte Fake-Accounts in den sozialen Netzwerken. Ein Abgeordneter des BSW und drei AfD-Politiker fordern mehr Informationen – auf juristischem Weg.

Nach drei Brandenburger AfD-Politikern verklagt auch der BSW-Landtagsabgeordnete Sven Hornauf Ministerpräsident Dietmar Woidke und die SPD/BSW-Landesregierung vor dem Verfassungsgericht wegen aus ihrer Sicht fehlender Antworten. Die Landesregierung weigere sich, auf Fragen des Abgeordneten zu antworten, heißt es im Schreiben der Anwaltskanzlei von Hornauf an das Verfassungsgericht. Dies verstoße ebenso wie die Begründung gegen das Fragerecht von Abgeordneten in der Landesverfassung. Die „Märkische Oderzeitung“ berichtete zuvor darüber.

BSW- und AfD-Politiker wollen Aufschluss über Fake-Profile

In beiden Fällen geht es um Fake-Profile oder -Accounts des Verfassungsschutzes im Internet, also gefälschte Profile. Das Verfassungsgericht Brandenburg bestätigte den Eingang des Antrags auf ein Organstreitverfahren sowohl von Hornaufs Kanzlei vom Montag als auch von den drei AfD-Abgeordneten Jean-Pascal Hohm, Fabian Jank und Lena Kotré von Ende Juli.

Der BSW-Abgeordnete und die drei AfD-Politiker hatten in zwei getrennten Kleinen Anfragen vom Januar wissen wollen, wie viele Fake-Profile oder Fake-Accounts der Verfassungsschutz in sozialen Netzwerken und Chatgruppen verwendet. Das Innenministerium antwortete zunächst, eine vollständige Beantwortung sämtlicher hier vorliegenden Fragen könne aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen und verwies auf schutzwürdige Interessen.

Mehr Auskunft verlangt

Die AfD-Abgeordneten und der BSW-Politiker forderten getrennt weitere Auskunft. Sie verwiesen auf ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom Jahr 2024, bei dem es um eine Anfrage der Thüringer AfD im Landtag zu Aktivitäten des Verfassungsschutzes Thüringen in sozialen Netzwerken und Chat-Gruppen ging. Darin heißt es unter anderem, die Mitteilung der Zahl der vom Verfassungsschutz erstellten und genutzten virtuellen Accounts – aufgeschlüsselt nach Phänomenbereichen – unterliege keinem Auskunftsverweigerungsrecht.

Das Brandenburger Innenministerium antwortete erneut und schrieb, der Verfassungsschutz betreibe insgesamt 287 Accounts auf entsprechenden Plattformen. Das war den Antragstellern nicht genug an Informationen.

BSW-Politiker verteidigt Nachfragen

Hornauf verteidigte seine Fragen. Sie richten sich weder auf konkrete Ermittlungen oder Maßnahmen, sondern um die Grundsätze der Arbeit des Verfassungsschutzes, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Da die Landesregierung trotz Nachfrage aus seiner Sicht keine sachliche Begründung für die Ablehnung vorlege, bleibe kein anderer Weg, die Auskunft zu erreichen als über ein Organstreitverfahren.

Hornauf scherte schon mehrfach aus der Koalitionslinie von SPD und BSW aus – etwa, indem er für einen AfD-Antrag stimmte. Der Verfassungsschutz Brandenburg stufte den AfD-Landesverband in diesem Jahr vom Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hoch.

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