Extremismus: Liebich tritt Haft nicht an – Fahndung

  • August 29, 2025

Bis 18 Uhr sollte die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ihre Haft im Frauengefängnis Chemnitz antreten. Doch sie kam nicht. Nun wird nach ihr gesucht.

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat ihre Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz nicht angetreten, nach ihr wird nun gefahndet. „Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen“, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota am späten Abend der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe sich allerdings nicht gestellt. Gegen Liebich ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl. Zu Details der Fahndungsmaßnahmen wollte Cernota „aus operativtaktischen Gründen“ keine Angaben machen. 

Liebich hatte Haftantritt selbst angekündigt

Liebich war im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden – damals noch als Sven Liebich. Über die Plattform X hatte Liebich angekündigt, die Haft am Freitagabend um 22 Uhr anzutreten. Vorher wollte sie für Interviews bereitstehen. 

Neben Journalisten hatten sich am Abend vor der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz auch Demonstranten versammelt. Nach Angaben der Polizei waren mindestens 60 Menschen gekommen. Laut Polizei hatte die Splitterpartei Freie Sachsen die Versammlung angemeldet. 

Kundgebung vor Gefängnis – Audiodatei abgespielt 

Während der Kundgebung wurde nach Angaben der Beamten auch eine Audiodatei vorgespielt. Ein Sprecher gab an, sie stamme „mutmaßlich von der Person, die heute hier die Haft antreten wollte“. Diese habe mitgeteilt, dass sie sich „unpässlich fühlt, in ein Drittland abgesetzt hat“, sagte der Polizeisprecher. Daraufhin seien sowohl die Versammlung als auch der Polizeieinsatz beendet worden. 

In einem Post auf der Plattform X, der unter dem Namen Liebichs abgesetzt wurde, hieß es am Abend: „Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet.  Niemand wusste von meinem Entschluss – kein Anwalt, keine Familie. Was folgt? Ein internationaler Haftbefehl.“ 

Fall sorgt für Diskussion im Bundestag

Der Fall Liebich hatte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder angefacht. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen am Gesetz. „Der Geschlechterwechsel scheint hier eindeutig ein Missbrauchstatbestand zu sein“, sagte er dem Nachrichtenportal „ZDFheute.de“.

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