Ex-Grünen-Chef: Nouripour: Alle Landtagswahlen an einem Termin bündeln

  • September 1, 2025

„Eine Landtagswahl nach der anderen“ – das mache die Politik „atemlos“, meint der Bundestagsvizepräsident. Und macht einen Vorstoß für eine weitreichende Neuordnung des deutschen Wahlkalenders.

Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour schlägt vor, alle Landtage in Deutschland künftig am selben Tag zu wählen. Die Wahlperiode des Bundestags möchte er dann auf fünf Jahre verlängern und die Abstimmung mit den Kommunalwahlen zusammenlegen, wie der Grünen-Politiker der „Bild“ erläuterte. Die Wahlen der deutschen Parlamente würden damit auf nur zwei Termine gebündelt, mit den Landtagswahlen zur Hälfte der Bundestags-Wahlperiode. Nouripour erhofft sich davon weniger „Atemlosigkeit“ in der Politik. 

„Wir haben eine Landtagswahl nach der anderen“, sagte der frühere Grünen-Vorsitzende der „Bild“. „Die maximale Zeit zwischen zwei Wahlkämpfen in Deutschland ist sechs Monate.“ Das mache Politik und Parteizentralen „komplett atemlos“. 

Mehr Zeit zum Regieren statt Dauer-Wahlkampf 

Als Ausweg schlägt Nouripour die Bündelung der Abstimmungen vor: So könnten „zum Beispiel Bundestags- und Kommunalwahlen“ am selben Tag stattfinden „und zur Hälfte der Periode des Bundestages dann alle Landtagswahlen an einem Tag“. Wenn man das mache, könne man auch die Legislaturperiode des Bundestags auf fünf Jahre verlängern, damit Verantwortliche auch tatsächlich „die Zeit haben, ihre Ideen umzusetzen“. 

Bislang wird der Bundestag alle vier Jahre gewählt, die Landtage (mit Ausnahme von Bremen) alle fünf Jahre. Im kommenden Jahr stehen beispielsweise fünf Landtagswahlen an vier verschiedenen Terminen im März und September an: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. 

Die Hürden für eine Umsetzung von Nouripours Vorschlag sind hoch. Bund und Länder müssten an einem Strang ziehen, denn die Wahltermine der Landtage werden auf Landesebene festgesetzt – die Wahlperioden sind in den Landesverfassungen geregelt. Um die Wahlperiode des Bundestags zu verändern, wäre zudem eine Grundgesetzänderung nötig.

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