Schädling: Japankäfer bedroht Landwirtschaft – Bevölkerung soll helfen

  • September 1, 2025

Er ist klein, kann aber große Schäden in der Landwirtschaft verursachen. Aber die Bevölkerung kann im Kampf gegen den Schädling einiges tun.

Das Land Rheinland-Pfalz will die Ausbreitung des gefräßigen Schädlings Japankäfer verhindern. Dazu sei eine Allgemeinverfügung erlassen worden, die ab Dienstag (2. September) gelte, teilte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier mit.

Sie umfasst demnach besondere Maßnahmen, die aktuell in einer gefährdeten sogenannten Pufferzone in der Stadt Mainz und der Verbandsgemeinde Bodenheim gelten. Der Japankäfer ist kürzlich nahe der Landesgrenze im hessischen Raum Trebur im Kreis Groß-Gerau entdeckt worden.

Bisher noch keine Fänge in Rheinland-Pfalz 

„Es gilt jetzt durch konsequentes Handeln die heimische Landwirtschaft und unseren Wein- und Obstanbau vor den massiven Fraßschäden des Japankäfers zu schützen“, teilte die rheinland-pfälzische Landwirtschafts- und Weinbauministerin Daniela Schmitt (FDP) mit. Noch gebe es keine Fänge des Schädlings in Rheinland-Pfalz. Das könne sich aber sehr schnell ändern. 

Die Bevölkerung werde um Mithilfe gebeten. Wer einen verdächtigen Käfer entdecke, sollte ihn einfangen, aufbewahren und fotografieren sowie den Pflanzenschutzdienst der ADD informieren, teilte die ADD weiter mit.

Welche Maßnahmen in der „Pufferzone“ gelten

Der Transport von Pflanzen mit Erde aus diesem Gebiet heraus ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubtDie Verbringung von Oberboden bis zu 30 Zentimetern Tiefe aus der Pufferzone heraus ist ganzjährig untersagtVom 1. Juni bis 30. September gilt ein grundsätzliches Verbot für das Verbringen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege und unbehandelten Pflanzenresten aus der „Pufferzone“ herausBetriebe, die mit Pflanzen arbeiten, sind verpflichtet, ihre Produktionsparzellen und Pflanzenbestände sowie deren Umgebung im Umkreis von 100 Metern zu überwachen

Gut 400 Pflanzen auf dem Speiseplan

Der Käfer ist rund einen Zentimeter groß. Er hat einen metallischen glänzenden, grünen Kopf, braune Flügel und am Hinterleib fünf weiße Haarbüschel. Er wird laut ADD als Quarantäneschädling eingestuft, weil er mehr als 400 Pflanzenarten befällt und insbesondere Wiesen, Rasenflächen, Zierpflanzen sowie Wein- und Obstbau stark schädigen kann.

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