Prozesse: X-Post von CDU-Politiker Gürth beschäftigt Justiz weiter

  • September 4, 2025

Die Messerattacke in Wolmirstedt sorgte im vergangenen Jahr für Entsetzen. Ein folgender Post eines CDU-Politikers dazu rief Empörung hervor. Ein erster Freispruch wurde nun aufgehoben.

Der Rechtsstreit um einen Post des CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth geht weiter. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hob jetzt ein Urteil des Amtsgerichts Aschersleben auf, mit dem Gürth im März vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden war. Das Verfahren muss von einer anderen Abteilung des Amtsgerichts erneut verhandelt und entschieden werden, teilte ein Gerichtssprecher in Naumburg mit. Eine Revision der Staatsanwaltschaft hatte somit Erfolg. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Die Richterin am Amtsgericht Aschersleben hatte den Post in der mündlichen Urteilsverkündung im März zwar als moralisch verwerflich bezeichnet. Er stelle aber keinen Angriff auf die Menschenwürde dar, der afghanischen Bevölkerung werde das Menschsein nicht abgesprochen, sagte sie.

OLG sieht „Lückenhaftigkeit“ der Feststellungen des Amtsgerichts 

Das OLG bemängelte in seiner jetzigen Entscheidung die Lückenhaftigkeit der getroffenen Feststellungen. Sie erlaubten die rechtliche Bewertung der Vorwürfe gegen den CDU-Politiker nicht. Im zweiten Anlauf sollten am Amtsgericht die erforderlichen Feststellungen zu den Gesamtumständen getroffen werden. Ferner sei „die Auslegung der beanstandeten Äußerung des Angeklagten in der Gesamtschau vorzunehmen, um die Bewertung anhand des Tatbestandes der Volksverhetzung durchzuführen“.

Es geht um den Vorwurf der Volksverhetzung nach einem Post Gürths im sozialen Netzwerk X. Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM im Juni 2024 war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen gewesen: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland“. Der Beitrag wurde später gesperrt.

Der Fall hätte mit einer Geldzahlung erledigt sein können

Das Amtsgericht Aschersleben hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle zunächst einen Strafbefehl gegen Gürth verhängt. Der dienstälteste Abgeordnete Sachsen-Anhalts sollte 18.000 Euro zahlen. Gürth akzeptierte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung nicht, deshalb war es im März zur Hauptverhandlung gekommen.

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