Chaos auf Gehwegen: Stolperrisiko E-Scooter – Blindenverein klagt gegen Berlin

  • September 23, 2025

Im Weg stehende E-Scooter gehören in der Hauptstadt zum Alltag. Was viele Berliner nervt, ist für einige richtig gefährlich. Blinde und sehbehinderte Menschen ziehen nun vor Gericht.

Fußgänger- und Sehbehindertenverbände beschweren sich schon lange über Leih-E-Scooter, die achtlos auf Gehwegen abgestellt oder hingeworfen werden. Mit einer Klage gegen das Land Berlin kämpfen sie nun juristisch gegen die Stolperfallen. Das Verfahren richtet sich vor allem gegen die erteilten Sondernutzungserlaubnisse. Diese sind aus Sicht des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) rechtswidrig und gefährden die Sicherheit auf Gehwegen.

E-Scooter auf Gehwegen seien lebensgefährliche Hindernisse, erklärte der ABSV-Vorsitzende Dietmar Polok. Aus Sicht des Vereins stellen die Scooter insbesondere für Menschen mit Behinderungen eine Gefahr dar. Er begehrt vom Land Berlin Auskunft darüber, welchen E-Scooter-Anbietern im sogenannten Freefloating-Modell Sondernutzungserlaubnisse für den Betrieb erteilt wurden. 

Ziel: Feste Abstellplätze 

Ziel des Verbandes ist es, das Abstellen der E-Scooter auf Gehwegen zu verbieten und stattdessen feste Abstellplätze vorzuschreiben. Dies könnte für die Anbieter weitreichende Folgen für ihr Geschäftsmodell haben. 

Der Lobbyverband Fuß e.V. unterstützt den ABSV bei seinem Vorgehen. Die Situation sei auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich – etwa alte Menschen mit Rollatoren, sagte Vorstand Roland Stimpel. Nach einer aktuellen Studie der Organisation werden nur 0,1 Prozent aller Wege in Berlin mit E-Scootern zurückgelegt. Gibt es keine festen Stationen, stehen oder liegen demnach 56 Prozent der Roller herum. 

Nach Angaben des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes gibt es in ganz Deutschland die gleichen Probleme.

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