Ruhestand: Wie viel Rente darf ich haben, ohne Steuern zu zahlen?

  • September 30, 2025

Die Rentenbesteuerung ist komplex, neue Regelungen machen sie noch etwas komplexer: Welche Regeln für Freibeträge gelten und wer überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss.

Das Finanzministerium listet es Jahr für Jahr auf: 2024 konnten Rentner, die neu in Rente gingen, 16.243 Euro Jahresbruttorente beziehen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Der Betrag gilt jeweils für Alleinstehende, für Ehepaare gilt das Doppelte. Ältere Rentner, die bereits 2005 in Rente gingen, konnten sogar noch etwas mehr einstreichen, nämlich bis zu 19.758 Euro, ohne steuerfällig zu werden. Das liegt an der schrittweisen Anpassung der Rentenbesteuerung, die seit 2005 gilt. Und der Steuerfreibetrag schmilzt für Neurentner jedes Jahr um ein paar Euro ab, weil der Anteil der Rente, der besteuert wird, spiegelbildlich ansteigt. 

Zuletzt (2024) unterlagen 83 Prozent der Bruttorente der Besteuerung. Ursprünglich sollten es 2040 dann 100 Prozent sein, doch nun greift die Vollbesteuerung doch erst 2058, so regelt es das Wachstumschancengesetz. Insgesamt gilt also die nachgelagerte Besteuerung, denn spiegelbildlich können Arbeitnehmer jedes Jahr einen etwas größeren Betrag ihres Einkommens für die Altersvorsorge aufwenden, ohne dass dieses Geld besteuert wird. 

Diese Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben

Die Regelung soll für etwas mehr Gerechtigkeit beim Vorsorgesparen sorgen und Jüngere zum Privatsparen anregen. Denn sie leisten diese Beiträge erst einmal aus ihrem unversteuerten Bruttoeinkommen. Erst die Auszahlungen aus solchen Altersverträgen werden dann besteuert. Wobei man davon ausgeht, dass die Steuerquoten bei Rentnern geringer ausfallen werden. So gesehen müssten Vorsorgesparer einen kleinen Steuervorteil davontragen. 

Aktuell bedeutet das: Wer im abgelaufenen Jahr 2024 mehr als 11.604 Euro an Renteneinkommen hatte, egal wann er in Rente gegangen ist, der muss grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben. Im laufenden Jahr 2025 gilt der Betrag von 12.084 Euro als magische Grenze. So hoch ist der derzeitige Freibetrag für Rentner, und ab dieser Höhe greift grundsätzlich die Besteuerung, ab diesen rund 1000 Euro Rente im Monat – zumindest wenn der Ruheständler keine sonstigen Abzüge geltend machen können. Denn nun kann es natürlich sein, dass Rentner Werbungskosten und Sonderabgaben hatten, oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Deshalb können ihre Gesamteinnahmen höher sein als dieser Freibetrag – und dennoch steuerfrei bleiben. Das muss das Finanzamt jedoch im Einzelfall prüfen. 

Besteuerungsanteil der Rente: 83 Prozent

Die Rechnung des Finanzministeriums lautet so: 2024 beträgt die höchste Jahresbruttorente für Neurentner, die steuerlich unbelastet blieb, 16.243 Euro jährlich. Das entspricht 1323 Euro monatlich. Der Besteuerungsanteil der Rente beträgt aktuell bei ihnen 83 Prozent, das bedeutet, „nur“ 13.481 Euro von diesen 16.243 Euro unterliegen der Besteuerung. Davon können Rentner noch den Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro, die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro und Vorsorgeaufwendungen von maximal 1739 Euro abziehen. Das ergibt jene 11.604 Euro für 2024.  

Langjährige Rentner, die bereits 2005 in den Ruhestand gingen, können noch 50 Prozent ihrer Renteneinkünfte steuerfrei kassieren, deshalb kommen sie auf die höhere Rente von 19.758 Euro, das entspricht 1610 Euro monatlich, die höchstens steuerfrei bleiben können.

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