Stichwahlen in NRW: Vitt neuer Bürgermeister von Siegen: Keine Neuauszählung

  • Oktober 1, 2025

Nach dreitägiger Prüfung hat der Wahlausschuss in Siegen das amtliche Endergebnis festgestellt. Damit muss nicht neu ausgezählt werden.

In Siegen muss trotz des knappen Ausgangs der Bürgermeister-Stichwahl nicht neu ausgezählt werden. Das habe der Wahlausschuss nach dreitägiger Prüfung entschieden, teilte eine Sprecherin der Stadt mit. 

Tristan Vitt (SPD) ist damit neuer Bürgermeister. Er gewann mit nur sieben Stimmen Vorsprung oder 50,01 Prozent (14.687 Stimmen) vor dem bisherigen Amtsinhaber Steffen Mues (CDU), der auf 49,99 Prozent (14.680 Stimmen) kam. 

Seit Montag waren Niederschriften aus den Wahllokalen akribisch geprüft und Stichproben nachgezählt worden. Der Abstand von zunächst zehn Stimmen war dabei auf sieben Stimmen geschrumpft. 

In Datteln brachte Neuauszählung neuen Wahlsieger

In Datteln im Kreis Recklinghausen hatte eine punktuelle Neuauszählung am Dienstag maximale Folgen: Der seit 2014 amtierende Bürgermeister André Dora (SPD) wurde zum Wahlsieger gekürt, nachdem er am Sonntag mit 49,99 Prozent der Stimmen zunächst knapp als Wahlverlierer gegolten hatte. Nach der korrigierten Auszählung kommt er nun auf 50,03 Prozent und hat mit 5.856 Stimmen sieben Stimmen mehr als der CDU-Bewerber André Tost (5.849).

Offen bleibt es nach einer Panne in Mülheim an der Ruhr

In Mülheim an der Ruhr ist noch ungewiss, ob es eine Neuauszählung geben wird, dort geht es um den Oberbürgermeister-Posten. Die unterlegene SPD-Bewerberin Nadia Khalaf verlangt die komplette Neuauszählung aller Stimmen. Sie war ursprünglich als knappe Wahlsiegerin (mit 24.827 Stimmen) vor dem bisherigen CDU-Amtsinhaber Marc Buchholz (24.760) festgestellt worden. 

Später war der Stadt bei einer routinemäßigen Überprüfung aufgefallen, dass in einem Briefwahlbezirk Stimmen vertauscht worden waren. Das vorläufige Endergebnis wurde korrigiert, Buchholz liege mit rund 100 Stimmen vorn, hieß es zunächst ohne genauere Angaben seitens der Stadt. Der Wahlausschuss tagt an diesem Donnerstag.

Gegen den Beschluss des Wahlausschusses kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt mit der Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung am Montag, 6. Oktober 2025.

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