„Anlass zur großen Vorsicht“: Bayern beschließt Drohnengesetz

  • Oktober 7, 2025

Wenige Tage nach den Drohnensichtungen am Münchner Flughafen hat das bayerische Kabinett ein Gesetz zum Schutz vor Drohenüberflügen auf den Weg gebracht. „Es gibt keinen Anlass zur Panik, aber zur großen Vorsicht“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München vor Journalisten. Die Gefahrenlage habe sich einfach verändert.

Söder sagte, der Schutz des Territoriums habe für ihn absolute Priorität. „Abschießen statt abwarten muss im Endeffekt die Konsequenz lauten.“ Drohnen seien die Herausforderungen der Zukunft, die Befugnisse der Polizei zur Drohnenabwehr würden deshalb in Bayern fundamental gestärkt. Dies soll demnach durch einen neuen Artikel im Polizeiaufgabengesetz umgesetzt werden.

Das geplante Gesetz muss vom bayerischen Landtag beschlossen werden. Laut Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) soll dies so schnell wie möglich geschehen – „wenn der Landtag will, kann er das eigentlich noch in diesem Jahr beschließen.“

Eine wesentliche Neuerung ist Herrmann zufolge, dass das bisher geltende Bewaffnungsverbot für Drohnen gestrichen werde. Damit werde die Möglichkeit eröffnet, dass gegebenenfalls andere Drohnen unschädlich gemacht werden können. Dies könne etwa durch Sprengstoff erfolgen oder durch Netze, die die Flügel einer als gefährlich angesehenen Drohne attackieren.

Drohnensichtungen hatten vergangene Woche am Donnerstag- und Freitagabend zur vorübergehenden Einstellung des Flugbetriebs am Münchner Flughafen geführt. Wie Herrmann sagte, geht es nach Angaben der Bundespolizei um Drohnen in der Größenordnung „plus/minus einen Meter“. Eine am Münchner Oktoberfest gesichtete Drohne sei laut Polizei deutlich kleiner gewesen. 

Das bayerische Kabinett beschloss außerdem, ein Drohnenkompetenz und -abwehrzentrum in Erding aufzubauen. In dem Zentrum sollen alle vorhandenen und neu zu entwickelnden Kompetenzen gebündelt werden.

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