Dienstreise oder Job?: Gericht: Minister-Fahrer hat keinen Anspruch auf Tagegeld

  • Oktober 16, 2025

Zwei Jahre lang fuhr er den Wissenschaftsminister durch Niedersachsen – jetzt streitet er um Tagegeld. Ganz abgeschlossen ist die Geschichte wohl noch nicht.

Geht es nach dem niedersächsischen Landesarbeitsgericht, hat der frühere Fahrer von Wissenschaftsminister Falko Mohrs (SPD) hat keinen Anspruch auf Tagegeld. Das Gericht in Hannover entschied, dass Fahrten im Auftrag des Ministers Teil seiner regulären Arbeit seien und keine zusätzlichen Spesen rechtfertigten. Am Ende ging es um eine Summe von 2.045 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schon in erster Instanz wurde die Klage des Fahrers abgewiesen, weil keine Dienstreise vorliege, wenn die Fahrertätigkeit die Haupttätigkeit darstelle. „Ob dies gerecht ist oder nicht, hat das Gericht nicht zu entscheiden“, sagte Richter Ulrich Kubicki. Durch den Arbeitsstreit sei das Land aber womöglich dazu veranlasst worden, künftig genauer auf solche Fälle zu schauen.

Der Kläger hatte argumentiert, er sei häufiger mehr als acht Stunden von seinem Wohnort und von Hannover entfernt gewesen. Zudem hätten andere Fahrer das Tagegeld bekommen. Bei der Landesregierung sei das nicht der Fall, hieß es dazu aus der Staatskanzlei, die Ressorts würden einheitlich verfahren. 

Minister als Zeuge?

Das Land lehnte die Forderung ab. Fahrerinnen und Fahrer verdienten bereits mehr als etwa Beschäftigte in einem Büro, hieß es. Die Erschwernisse des Jobs seien damit schon abgegolten. Zudem fehle es bei den Fahrten an dem für Dienstreisen typischen „Ausnahmecharakter“. Eine mehrtägige Reise mit Übernachtung könne dies begründen, nicht aber tägliche Fahrten im Auftrag des Ministers.

Der Kläger war zur Urteilsverkündung nicht erschienen. Rund zwei Jahre lang fuhr er Mohrs von A nach B – und hatte den Minister im Verfahren auch als Zeugen benannt. Seit Oktober arbeitet er nicht mehr als Fahrer für das Ministerium. Ob er Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen wird, ließ seine Anwältin offen. Auch ob Mohrs dann als Zeuge aussagen muss, bleibt somit unklar. Der Kläger wolle eine grundsätzliche Klärung auch im Interesse seiner früheren Kolleginnen und Kollegen erreichen.

Das verdienen die Fahrer der Landesregierung

Insgesamt beschäftigt die niedersächsische Landesregierung 20 Fahrerinnen und Fahrer für die Hausleitungen. Sie werden nach der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt. Je nach Erfahrungszeit beträgt das Pauschalentgelt zwischen 4.807,55 Euro (im ersten bis zehnten Jahr) und 5.184,45 Euro (ab dem 16. Jahr).

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