Amtsgericht München: Fotomontage als Straftat? AfD-Politiker Bystron vor Gericht

  • Oktober 17, 2025

Der heutige AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron teilt in sozialen Medien eine Fotomontage. Zu sehen: unter anderem Angela Merkel mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand. Jetzt steht er vor Gericht.

Wegen einer von ihm in sozialen Medien veröffentlichten Fotomontage steht der AfD-Politiker Petr Bystron am Freitag (9.30 Uhr) vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Europaabgeordneten vor, mit der Collage, auf der unter anderem Ex-Kanzlerin Angela Merkel mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zu sehen ist, den „Hitlergruß“ verwendet zu haben. 

Bystron bestreitet das. Das Verfahren bezeichnete der AfD-Politiker vor Beginn als politische Instrumentalisierung der Justiz. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

AfD-Politiker will Strafbefehl nicht akzeptieren

Das Amtsgericht München hatte in dem Fall auf Antrag der Staatsanwaltschaft schon einen Strafbefehl erlassen – wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Bystron legte dagegen aber Einspruch ein. 

Damit wird der Fall nun, mehr als drei Jahre nach der Veröffentlichung des Beitrags auf Twitter, vor Gericht behandelt. Bystron hatte die Collage anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, veröffentlicht – mit dem Zusatz „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“.

Ein Urteil könnte noch am Freitag fallen: Das Gericht hat nur einen Verhandlungstermin geplant. Bei einer Verurteilung drohen laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Strafbar sind demnach nicht nur verbotene Grußformen wie der Hitlergruß selbst, sondern auch solche, „die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind“.

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