„Ist doch normal“: Macron traf Ex-Präsident Sarkozy vor dessen Haft

  • Oktober 20, 2025

Der frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy, der am Dienstag in Haft kommen soll, ist zuvor noch von Staatschef Emmanuel Macron empfangen worden. Das Treffen habe am Freitag stattgefunden, teilte das Präsidialamt in Paris am Montag mit. Macron sagte zu dem Treffen: „Es ist doch normal, dass ich auf menschlicher Ebene einen meiner Vorgänger in diesem Kontext empfange.“ 

Zugleich betonte Macron am Montag bei einer Pressekonferenz zum Abschluss eines Gipfels von neun südlichen EU-Staaten in der slowenischen Stadt Portoroz, dass er auf die „Unabhängigkeit“ der Justiz achte. Sarkozy war im Zusammenhang mit einer Affäre um Wahlkampfgelder aus Libyen zu fünf Jahren Haft mit sofortiger Vollstreckung verurteilt worden. 

Der 70-Jährige soll am Dienstag im Pariser Gefängnis Santé inhaftiert werden. Damit wird er der erste französische Staatschef der Nachkriegszeit und der erste Ex-Präsident eines EU-Landes sein, der hinter Gitter kommt. 

Ein Pariser Gericht hatte Sarkozy am 25. September wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung zu der Haftstrafe verurteilt. Nach Ansicht der Richter hatte er seine Vertrauten in seinem Namen im Libyen des damaligen Machthabers Muammar al-Gaddafi verhandeln lassen, um von dort Gelder für seinen Präsidentschaftswahlkampf 2007 zu bekommen. 

Die Richter gehen davon aus, dass tatsächlich Geld aus Libyen floss, wobei sich aber nicht nachweisen ließ, ob dies für den Wahlkampf genutzt wurde. Sarkozy habe aber die Absicht gehabt, „Korruption auf höchstem Niveau vorzubereiten“. 

Der Ex-Präsident hatte während des Prozesses seine Unschuld beteuert und gegen das Urteil Berufung eingelegt. Wegen der „Schwere der Taten“ entschieden die Richter jedoch, dass er die Haftstrafe noch vor Beginn des Berufungsprozesses antreten muss. 

Da Sarkozy im Januar das Alter von 70 Jahren erreicht hat, kann er umgehend eine Hafterleichterung beantragen, etwa das Tragen einer elektronischen Fußfessel. Über diesen Antrag muss innerhalb von zwei Monaten entschieden werden. 

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