Unfälle: Tödlicher Unfall in Schwerin – Landgericht prüft Tatvorwurf

  • Oktober 23, 2025

Mit vielfach überhöhtem Tempo rammt ein Autofahrer in einer 30er-Zone einen Kleinwagen. Dessen Fahrerin stirbt. Um die Schwere des Tatvorwurfs wird gestritten. Nun ist das Landgericht Schwerin am Zug.

Das Amtsgericht in Schwerin hat nach neuerlicher Prüfung der Anklage gegen einen damals 69-jährigen Autofahrer, der im Februar 2024 in Schwerin einen tödlichen Unfall verursacht haben soll, den Fall an das höhergestellte Landgericht weitergereicht. Die Anklage laute auf fahrlässige Tötung. Doch ließen die Umstände des Unfalls möglicherweise auch auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt schließen, hieß es zur Begründung. Bei einem so schwerwiegenden Verdacht würde das Verfahren in die Zuständigkeit des übergeordneten Landgerichts fallen, das nun darüber befinden muss. 

Der Angeklagte hatte in einer verkehrsberuhigten Zone im Stadtteil Lankow mit mindestens Tempo 130 den Kleinwagen einer 65-jährigen Frau gerammt. Die Fahrerin erlag kurz darauf noch am Unfallort ihren Verletzungen. Der Fall war auch Teil der TV-Reportage-Reihe „Doc Caro – jedes Leben zählt“ und hatte so überregional Aufmerksamkeit erregt. 

Das Amtsgericht in Schwerin hatte die Klage zunächst zurückgegeben und von der Staatsanwaltschaft Nachermittlungen verlangt. Hintergrund waren Bedenken gegen die rechtliche Bewertung des Unfalls. Die Staatsanwaltschaft aber blieb auch danach bei einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Die Überprüfung habe keine Anhaltspunkte für eine Verschärfung des Tatvorwurfs gegen den Unfallverursacher ergeben, hatte eine Behördensprecherin erklärt. Die Zweifel des Amtsgerichts wurden damit offenkundig aber nicht ausgeräumt.

Medizinisches Gutachten als Dreh- und Angelpunkt 

Die Anklagebehörde beruft sich in dem Fall auf ein medizinisches Gutachten, das dem Angeklagten eine Krankheit bescheinigte, die maßgeblich zu dem Unfall geführt haben könnte. Nähere Angaben dazu gab es nicht. Medienberichten zufolge soll der Fahrer selbst angegeben haben, während der Unfallfahrt einen Anfall erlitten zu haben. 

Der Schweriner Rechtsanwalt Ullrich Knye, der die Interessen der Angehörigen des Unfallopfers vertritt, hält nach eigenen Worten das Gutachten für nicht schlüssig. Zudem habe ein unmittelbar nach dem Unfall erstelltes MRT keinerlei Hinweise auf einen Anfall ergeben. „Wer mit einer solchen Geschwindigkeit, laut Airbag-Auswertung 140 km/h, über eine enge Straße rast, nimmt zumindest billigend in Kauf, dass Menschen ums Leben kommen“, hatte Knye gesagt. Damit sei ein bedingter Tötungsvorsatz gegeben, möglicherweise sei sogar ein niederer Beweggrund oder Heimtücke anzunehmen.

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