Angesichts wachsender Sorgen um die Sicherheit in Deutschland hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine Stärkung des Verfassungsschutzes zugesagt. „In Zeiten hybrider Bedrohungen und ausländischer Einflussnahme ist es wichtiger denn je, dass wir unsere Verfassung aktiv verteidigen“, sagte Dobrindt am Montag in Berlin bei einem Festakt zum 75-jährigen Bestehen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). „Dafür schaffen wir die rechtlichen und technischen Voraussetzungen, um das BfV zukunftsfest aufzustellen.“ Der Bund sei bereit, den Verfassungsschutz notfalls auch personell weiter zu verstärken.
Es gebe „eine steigende Bedrohung durch fremde Mächte“, sagte Dobrindt. „Deswegen sind wir immer stärker gefordert, diese Demokratie zu sichern.“ Der Verfassungsschutz sei „ein Garant unserer Freiheit und der Schutzschild unserer Demokratie“, sagte der Minister weiter. „Er steht seit 75 Jahren dafür, dass aus der Geschichte unseres Landes die richtigen Lehren gezogen werden: Jede Demokratie braucht Demokratieschützer.“
Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen warnte vor wachsenden Bedrohungen für das Land. „Insbesondere Sicherheit ist wieder ein äußerst knappes Gut, das aktiv von unseren Gegnern und systemischen Rivalen verknappt wird“, sagte Selen. „Es gilt daher, die Sicherheitsarchitektur zu härten – technisch, physisch und mental.“
Seine wichtigste Aufgabe sehe der Verfassungsschutz aktuell in der Abwehr von Bedrohungen, sagte Selen. „Dabei geht es vor allem um hybride Bedrohungen, Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und Einflussoperationen insbesondere durch Russland“, fügte der BfV-Präsident hinzu. „In unserer praktischen Abwehrarbeit und Vorfeldaufklärung hat sich somit der Einsatzraum, seine Komplexität, die Anzahl der Gegner, ihre Fähigkeiten und die Geschwindigkeit drastisch erhöht.“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am 7. November 1950 mit Genehmigung der Westalliierten seine Arbeit aufgenommen. Sein Auftrag war die Sicherung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der im Jahr zuvor gegründeten Bundesrepublik. Die neue Bundesbehörde sollte das im Grundgesetz festgeschriebene Prinzip der wehrhaften Demokratie, die sich gegen ihre Feinde verteidigt, zur Geltung bringen.
Neu am Kompetenzzuschnitt des Verfassungsschutzes war das so genannte Trennungsgebot: Dem Amt, das als Inlandsnachrichtendienst fungierte, wurden keine polizeilichen Befugnisse eingeräumt. Polizei und Nachrichtendienste blieben getrennt. Damit brach die junge Bundesrepublik mit der Tradition der politischen Polizei, für die etwa die Gestapo in der Zeit der NS-Diktatur gestanden hatte.
Als Inlandsnachrichtendienst hat das BfV die Aufgabe, Gefahren durch politischen Extremismus und Terrorismus sowie die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten bereits im Vorfeld polizeilicher Maßnahmen aufzuklären. Dazu sammelt und bewertet das Amt Informationen über extremistische Strömungen, es ist aktiv bei der Spionageabwehr, beim Sabotageschutz und bei Sicherheitsüberprüfungen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat aktuell rund 4500 Mitarbeiter, die zum großen Teil an den Dienststellen in Köln und Berlin angesiedelt sind. Hinzu kommen noch die Landesverfassungsschutzämter der 16 Bundesländer.





