Scherz oder Straftat?: Halloween in Hessen: LKA warnt vor strafbaren Streichen

  • Oktober 30, 2025

Süßes oder Saures mit Folgen: In Hessen häuften sich im letzten Jahr an Halloween Diebstähle und Anzeigen. Worauf Eltern und Kids deswegen besonders achten sollten.

Halloween steht kurz bevor – vor den Häusern stehen bereits geschnitzte Kürbisse oder Deko-Skelette, die das gruselige Treiben am Freitag (31. Oktober) ankündigen. Damit es schaurig-schön bleibt und das Spektakel nicht in einer bösen Überraschung endet, appelliert die hessische Polizei, das Fest der Geister, Vampire und Hexen verantwortungsbewusst zu feiern. 

Wenn sie am Freitagabend um die Häuser ziehen, um nach Süßigkeiten zu fragen, spielen die verkleideten Halloween-Fans auch mal einen Streich – doch nicht alle vermeintlichen Scherze seien erlaubt und lustig, sondern unter Umständen strafbar, warnt das Landeskriminalamt.

Damit alle an Halloween ein schönes Fest haben, sollte man sich an Regeln halten: Auch an Halloween ist es demnach nicht erlaubt, Müll im Vorgarten zu verteilen, Hauswände mit Farbe zu beschmieren, Böller in Briefkästen anzuzünden oder etwa Autos zu zerkratzen. Auch sogenannte Anscheinswaffen zu tragen, sei verboten. 

Das Polizeipräsidium Südosthessen appelliert auch an Eltern: „An die Halloween-Spielregeln müssen sich alle halten – selbst die Kleinsten.“ Eltern sollten „ihre Kinder idealerweise begleiten und auf mögliche Gefahren hinweisen“. Auf die Erziehungsberechtigten könnten „zivilrechtliche Forderungen zukommen, wenn es ihre Sprösslinge mit üblen Streichen übertreiben“.

Im vergangenen Jahr hatte die hessische Polizei laut LKA in den Abend- und Nachtstunden von Halloween deutlich mehr zu tun als im gleichen Zeitraum eine Woche vorher. Zahlreiche vermeintliche Scherze seien zur Anzeige gekommen. „Es wurden unter anderem Eier an Hauswände oder Fenster geworfen, Feiernde gerieten untereinander und mit Außenstehenden in Streit, es kam zu Diebstahls-, Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikten.“

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