Gewalttat im Park: Prozessbeteiligte fordern Psychiatrie für Messerangreifer

  • Oktober 30, 2025

Ein sonniger Tag im Park, Kinderlachen: Plötzlich Messerstiche. Wie im Wahn sticht ein Mann auf Kleinkinder ein. Warum? Das bleibt womöglich immer ungeklärt.

Die Staatsanwaltschaft will den mutmaßlichen Messerangreifer von Aschaffenburg in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen lassen. Der psychisch kranke Verdächtige sei bei seiner Attacke auf ihm unbekannte Kinder und Erwachsene am 22. Januar im Park Schöntal in Aschaffenburg schuldunfähig gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh vor dem Landgericht Aschaffenburg. 

Bundschuh wertet die Tat unter anderem als Mord, versuchten Mord und Totschlag. In seinem Plädoyer sprach der Oberstaatsanwalt von einem „Attentat“ auf Zufallsopfer, „das unendliches Leid über die unmittelbar Betroffenen gebracht hat“. „Die Tat hat die ganze Stadt Aschaffenburg mitten ins Herz getroffen.“ Der Angriff sei von „unglaublicher Brutalität und absolutem Vernichtungswillen“ geprägt gewesen. 

„Dem Beschuldigten ging es rein um die Kinder.“ Warum an dem sonnigen Tag auf die wehrlosen Zweijährigen eingestochen wurde, dafür hat Bundschuh keine Erklärung: „Ich habe (…) darauf keine Antwort gefunden.“

Nebenklagevertreter und Verteidigung sprachen sich ebenfalls für die unbefristete Unterbringung des Mannes aus.

Beschuldigter psychisch krank

Der verdächtige Afghane ist laut einem psychiatrischen Gutachten paranoid schizophren und soll bei der Tat Stimmen gehört haben. Diese sollen ihm befohlen haben, Kinder anzugreifen – in seiner Hand hatte der mutmaßliche Täter ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser. 

Ein zweijähriger Junge und ein zunächst unbeteiligter Mann (41), der helfen wollte, starben. Zudem wurden ein weiteres Kleinkind (2), eine Erzieherin (59) und ein weiterer Helfer (73) verletzt. Der verdächtige 28-Jährige konnte kurz nach dem Angriff festgenommen werden und ist seither in einer Psychiatrie untergebracht.

Der Mann hatte schon vor der Tat wegen seiner psychischen Probleme Medikamente genommen, allerdings unregelmäßig. Er war polizeibekannt und ausreisepflichtig.

Urteil im Tagesverlauf

Das Urteil in dem sogenannten Sicherungsverfahren ist für den frühen Nachmittag geplant. Der Beschuldigte hatte in dem Prozess über seinen Verteidiger die Vorwürfe eingeräumt. 

Unterbringung wird mindestens jährlich überprüft

Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird aber mindestens jährlich von der Strafvollstreckungskammer überprüft. In mehrere Stufen unterteilte Vollzugslockerungen wie Hofgang oder Urlaub werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen ausschließlich vom Therapieerfolg ab, wie eine Landgerichtssprecherin erklärte.

Ein kleiner Teil der Patienten ist mit einer Therapie nicht erreichbar. Für sie gibt es keine Lockerungen. Mit einer Entlassung können die Betroffenen erst rechnen, wenn Gutachter die Patienten als ungefährlich eingestuft haben.

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