Folgen von AfD-Einstufung: Debatte über AfD-Leute im Staatsdienst und Parteifinanzen

  • Mai 3, 2025

Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz betrifft zunächst die Bundespartei. Das Thema dürfte aber auch bei der nächsten Innenministerkonferenz eine Rolle spielen.

Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wird auch über mögliche Folgen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst und die staatliche Parteienfinanzierung debattiert. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der „Bild“: „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss.“ Auch gebe die Entscheidung des Verfassungsschutzes „Anlass zu prüfen, ob die AfD auf dieser Grundlage von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann“.

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte bereits am Freitag gesagt: „Wir werden auch prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat.“ Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssten die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Bei diesem Thema sieht der Innenminister ein länderübergreifend einheitliches Vorgehen angezeigt. Deshalb werde er das Thema zum Gegenstand der nächsten Innenministerkonferenz Mitte Juni in Bremerhaven machen. 

Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung?

Niedersachsens CDU-Chef Sebastian Lechner hält es wie Herrmann für notwendig, die AfD-Finanzierung in den Blick zu nehmen. „Die Innenministerkonferenz sollte aber jetzt sorgfältig einen Antrag auf Entzug der Parteienfinanzierung prüfen. Rechtsextreme und verfassungsfeindliche Propaganda aus Steuermitteln zu finanzieren, finde ich unerträglich“, sagte Lechner am Freitag. 

Umstritten ist unter den Innenministern ein mögliches Verbotsverfahren, das Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf den Weg bringen könnten. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte der „Bild“: „Die Einleitung eines Verbotsverfahrens ist die logische Konsequenz aus dieser Entscheidung und muss nun konsequent als Nächstes angegangen werden.“ 

Sein Hamburger Amtskollege Andy Grote (SPD) äußerte sich zurückhaltender. Er sagte der Zeitung, für ein mögliches Verbotsverfahren sei die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch – sollte sie gerichtlich bestätigt werden – eine notwendige, aber keine ausreichende Voraussetzung. Ob ein Verbotsverfahren mit der erforderlichen sehr hohen Erfolgsaussicht geführt werden könnte, wäre im nächsten Schritt vom Verfassungsschutz beziehungsweise Bundesinnenministerium zu prüfen.

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