Justin Baldonis Millionenklage gegen Blake Lively ist wohl endgültig gescheitert. Ein US-Richter beendete das Verfahren.
Ein US-Bundesrichter hat die Klage von Justin Baldoni (41) gegen Blake Lively (38) für beendet erklärt. Richter Lewis Liman vom Bezirksgericht New York verkündete laut übereinstimmenden US-Medien die Entscheidung bezüglich der juristischen Auseinandersetzung, die seit rund einem Jahr Schlagzeilen schreibt.
Baldoni hatte im Januar gemeinsam mit seiner Produktionsfirma Wayfarer Studios und mehreren Mitarbeitern eine Gegenklage über 400 Millionen Dollar gegen Livelys vorangegangene Belästigungsvorwürfe eingereicht. Beschuldigt wurden neben Lively auch ihr Ehemann Ryan Reynolds (49) und die „New York Times“. Die Vorwürfe reichten von Erpressung über Verleumdung bis hin zu Verletzung der Privatsphäre.
Frist verstrichen und Klage gescheitert
In seiner Verfügung verwies Richter Liman darauf, dass er den Parteien bereits am 17. Oktober eine letzte Frist gesetzt hatte, um Gründe vorzulegen, die jeweiligen Klagen nicht abzuweisen. Diese Frist bis zum 24. Oktober verstrich demnach zumindest von Baldonis Seite ungenutzt. „Die Zeit für die Wayfarer-Parteien, eine überarbeitete Klage einzureichen, ist abgelaufen“, stellte der Richter klar. Nur Lively habe auf die richterliche Anordnung fristgerecht reagiert.
Bereits im Juni hatte Liman einen Antrag von Livelys Anwälten auf Abweisung der Klage stattgegeben. Die Vorwürfe der zivilen Erpressung, Verleumdung und falschen Darstellung hielten demnach rechtlich nicht stand.
„New York Times“ verteidigt Berichterstattung
Die Zeitung „New York Times“ zeigte sich erleichtert über das Urteil. Sprecher Charlie Stadtlander bezeichnete die Klage als „unbegründeten Versuch, ehrliche Berichterstattung zu unterdrücken“. Die Journalisten hätten „sorgfältig und fair über eine Geschichte von öffentlichem Interesse“ berichtet.
Livelys Anwälte sprachen von einem „absoluten Sieg“ und einer „vollständigen Rechtfertigung“ ihrer Mandantin. Die 400-Millionen-Dollar-Klage sei von Anfang an ein Ablenkungsmanöver gewesen. Nun fordert Lively ihrerseits Anwaltskosten sowie Schadenersatz von Baldoni und den weiteren Klägern.
Berufung noch möglich
Ganz vom Tisch ist der Fall allerdings noch nicht: Baldoni kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Die Auseinandersetzung hatte Ende Dezember vergangenen Jahres begonnen, als Lively ihren „Nur noch ein einziges Mal“-Kollegen wegen sexueller Belästigung verklagte. Baldoni reichte daraufhin eine Gegenklage ein, beide Verfahren wurden vor dem New Yorker Bundesgericht zusammengeführt. Für die weiterhin laufende Klage von Lively ist ein vorläufiger Prozessauftakt für März kommenden Jahres geplant.





