Anklage nach tödlichen Polizeischüssen auf 21-Jährigen in Oldenburg erhoben

  • November 5, 2025

Nach tödlichen Polizeischüssen auf einen 21-Jährigen im niedersächsischen Oldenburg ist ein Polizist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Der Beamte habe irrtümlich angenommen, er werde mit einem Messer angegriffen und befinde sich in einer Notwehrlage, teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Mittwoch mit. Sein Irrtum sei aber „vermeidbar“ gewesen. Er habe erkennen müssen, dass der 21-Jährige namens Lorenz nur habe fliehen wollen.

Vor diesem Hintergrund liege nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine fahrlässige Tötung vor, für die sich der Polizist vor Gericht verantworten müsse. Ein vorsätzliches Tötungsdelikt könne diesem aber nicht vorgeworfen werden, betonte die Behörde. Über die Zulassung der Anklage und die Prozesseröffnung entscheidet das Landgericht Oldenburg.

Die tödlichen Schüsse auf den 21-jährigen Schwarzen sorgten für viel Anteilnahme und scharfe Kritik am Vorgehen der Polizei, in Oldenburg kam es etwa zu einer Demonstration mit tausenden Teilnehmern. Nach früheren Angaben der Ermittlungsbehörden soll der Mann in der Nacht zum Ostersonntag nach einem Streit vor einer Diskothek in der Oldenburger Innenstadt Menschen mit einem Messer bedroht haben. Dies löste einen Polizeieinsatz aus.

Einsatzkräfte, die über Funk von dem Messer erfahren hatten, trafen den flüchtenden 21-Jährigen wenig später an und forderten ihn mit gezogenen Waffen zum Anhalten auf. Laut Staatsanwaltschaft rannte der Verdächtige auf die Beamten zu und an ihnen vorbei, wobei er Reizgas auf den nun angeklagten 27-jährigen Beamten sprühte. Ein Messer setzte er aber nicht ein. Den Ermittlungen zufolge schoss der Polizist in dieser Situation fünfmal und traf den Mann mindestens dreimal von hinten.

Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete die Anklage der Staatsanwaltschaft als Zeichen für eine funktionierenden Rechtsstaat. „Die Ermittlungsbehörden in Niedersachsen arbeiten unabhängig, unvoreingenommen und rechtskonform“, erklärte sie in Hannover. „Ausschließlich das Gericht hat nun die schwierige Aufgabe, die Abläufe dieser verhängnisvollen Nacht möglichst lückenlos zu rekonstruieren und Recht zu sprechen.“ Es gelte die Unschuldsvermutung.

Weiterhin wies Behrens „viele der pauschalen Vorwürfe in Richtung Polizei und Staatsanwaltschaft“ in dem Fall zurück. Dies gelte „bei allem Verständnis für die Trauer und die Wut“, die der Tod des 21-Jährigen ausgelöst habe. Der Fall habe bis heute „Auswirkungen auf die gesamte Polizei in Niedersachsen“, fügte die Innenministerin hinzu.

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