Oberstes US-Gericht befasst sich mit Trump-Zöllen

  • November 5, 2025

Das Oberste US-Gericht befasst sich seit Mittwoch mit einem der wichtigsten Themen der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump: der Zollpolitik. Vor dem Supreme Court begann eine mündliche Anhörung zu der Frage, ob Trump mit Hilfe eines Notstandsgesetzes weitreichende Importaufschläge gegen Handelspartner weltweit verhängen durfte. Gerichte unterer Instanzen hatten Trumps Vorgehen für illegal erklärt.

Die Zölle sind zentraler Bestandteil von Trumps Wirtschaftspolitik unter dem Motto „America first“ (America zuerst). Er wirft der EU und anderen Handelspartnern vor, die USA mit ihren Exportüberschüssen jahrelang „über den Tisch gezogen“ zu haben. 

Der Präsident warnte den Supreme Court deshalb vorab vor einer negativen Entscheidung. Bei einem Aus für die Zölle würden die Vereinigten Staaten zum „Dritte-Welt-Land“, behauptete er. Dann fielen milliardenschwere Einnahmen weg und die heimische Industrie sei ungeschützt. 

Der Anwalt der Trump-Regierung, John Sauer, sagte vor dem Obersten Gericht, eine Aufhebung der Zölle würde „katastrophale Folgen für die Wirtschaft und die nationale Sicherheit“ haben und die USA „gnadenlosen Handelsvergeltungsmaßnahmen“ anderer Länder aussetzen.

Geklagt gegen die Trump-Zölle haben kleinere US-Unternehmen, darunter ein Spielzeug- und ein Weinhändler, die unter höheren Importkosten leiden. Zudem sind zwölf US-Bundesstaaten vor Gericht gezogen. Bis zu einer Entscheidung dürften Monate vergehen. Das Oberste Gericht ist mit sechs konservativen und drei progressiven Richtern besetzt und hatte Trump zuvor bei einer Reihe von Themen vorläufig Rückendeckung gegeben.

Vergangenen Freitag hatte ein Berufungsgericht einen Großteil der von Trump verhängten Einfuhrzölle für rechtswidrig erklärt. Der Präsident sei nicht befugt, derart weitreichende Zölle zu verhängen, sondern lediglich der Kongress in Washington, erklärte das unter anderem für Handelsfragen zuständige Berufungsgericht in der Hauptstadt Washington. 

Trump hatte sich beim Verhängen der Zölle auf ein Notstandsgesetz (IEEPA) aus dem Jahr 1977 berufen. Das Berufungsgericht erklärte, dieses Gesetz verleihe dem US-Präsidenten zwar „weitreichende Befugnisse“, um auf einen „erklärten nationalen Notstand“ zu reagieren. Diese enthielten aber nicht ausdrücklich die Befugnis, „Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben“.

Vor dem Obersten Gerichtshof geht es um die Strafzölle, die Trump ab Anfang April in mehreren Schritten gegen zahlreiche Staaten verhängt hatte – und die grundsätzlich auf jede Art von importierten Waren angewendet werden. So gilt für die EU ein allgemeiner Zollsatz von 15 Prozent. Nicht betroffen sind höhere branchenspezifische Zölle etwa auf Aluminium, Stahl und Autos. 

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