Deutlicher Hinweis: Gericht lehnt Prozesskostenhilfe im Veltins- Erbstreit ab

  • November 7, 2025

Der jahrelange Streit um das Veltins-Erbe geht weiter: Das OLG Hamm sieht keine Erfolgsaussichten für eine Berufung. Damit müsste der jüngste Veltins-Bruder ins finanzielle Risiko gehen.

Im jahrelangen Erbschaftsstreit um das Millionenerbe der Brauerei-Familie Veltins muss der jüngste Bruder die nächste Schlappe vor Gericht einstecken. Nachdem das Landgericht Arnsberg im Juni eine Klage des heute 63-jährigen Carl Clemens Veltins gegen seine Schwestern als unbegründet abgewiesen hatte, hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) laut Mitteilung einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren abgelehnt. 

Zwar nennt das OLG in seiner Pressemitteilung nicht den Namen Veltins, spricht aber von einem Erbschaftsstreit und einer Klage gegen die testamentarischen Erbinnen. Nach dpa-Informationen handelt sich bei dem Berufungskläger um den jüngsten Veltins-Bruder

Das Landgericht hatte die Klage gegen die Schwestern als unbegründet zurückgewiesen. Das von Carl Clemens Veltins infrage gestellte Testament seiner 1994 gestorbenen Mutter sei wirksam, hatte das Gericht entschieden. 

Das OLG teilt die Auffassung aus der Vorinstanz und sieht für eine Berufung keine Erfolgsaussichten. Diese sind aber Voraussetzung für Prozesskostenhilfe. Nach Auskunft des OLG hat der Berufungskläger jetzt noch zwei Wochen Zeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens zu stellen. Dann müsste er die Berufung aber aus eigener Tasche zahlen.

Erfolgreiche Brauerei bis heute in Familienbesitz

Den Streitwert bezifferte das Landgericht Arnsberg im Sommer auf 30 Millionen Euro. Der heute 63-Jährige hatte vor Gericht eine angemessene Beteiligung am Erbe der Mutter und langjährigen Firmenchefin verlangt. Kurz nach seinem 18. Geburtstag hatte Carl Clemens Veltins nach eigener Darstellung schriftlich auf den Pflichtteil seines Erbes verzichtet.

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