AfD-Verbotsverfahren?: Staatsrechtler schlägt AfD-Verbotsgutachten vor

  • Mai 7, 2025

Ein AfD-Verbotsverfahren ist umstritten. Der Osnabrücker Jurist Hermann Heußner fordert die neue Bundesregierung auf, ein Gutachten erstellen zu lassen.

Der Osnabrücker Rechtswissenschaftler Hermann Heußner hat die neue Bundesregierung aufgefordert, ein Gutachten über die Verbotsfähigkeit der AfD zu initiieren. „Um Klarheit über den Charakter der AfD und ihre Verbotsfähigkeit zu gewinnen, wäre es gut, wenn die Bundesregierung beziehungsweise die neue Regierungsmehrheit im Bundestag beschließen würde, ein Gutachten über die Verbotsfähigkeit der AfD anfertigen zu lassen“, sagte Heußner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). 

Ende der vergangenen Legislaturperiode war ein solcher Antrag noch gescheitert. Vor dem Hintergrund der neuen Einschätzung des Verfassungsschutzes wäre ein solches Gutachten nun aber besonders dringlich, betonte Heußner: „Die Bundesregierung wäre dann aufgefordert, das Gutachten des Verfassungsschutzes den zu benennenden Gutachtern zur Verfügung zu stellen“. Der Professor für öffentliches Recht forscht an der Hochschule Osnabrück unter anderem zum Thema wehrhafte Demokratie.

Dass es für ein Parteienverbot angesichts der AfD als größter Oppositionskraft im Bundestag zu spät sei, sieht Heußner nicht. „Man stelle sich nur vor, die NSDAP wäre 1932 verboten gewesen. Dann hätte sie bei den Reichstagswahlen im Juli und November 1932 nicht antreten können. Dann hätte sie keine Abgeordneten gehabt und die Machtergreifung durch Hitler wäre uns erspart geblieben“, sagte Heußner: „Es ist nie zu spät“.

Dafür, dass einige Bundesländer demnächst AfD-Sympathisanten im Staatsdienst überprüfen wollen, äußerte Staatsrechtler Heußner Verständnis. „Insbesondere Beamte, Richter und Soldaten müssen sich durch ihr Verhalten zum Grundgesetz bekennen“, sagte Heußner. „Die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD für gesichert rechtsextremistisch hält, ist ein starkes Indiz dafür, dass auch ihre Mitglieder rechtsextremistisch sind und nicht loyal zur Verfassung stehen.“ Weil dies aber nicht zwingend sein müsse, sei jeder Einzelfall gesondert anhand des individuellen Verhaltens zu prüfen.

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