BSW reicht Wahleinspruch bei Bundestag ein

  • April 23, 2025

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat seinen Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl eingereicht. Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali übergab die Unterlagen am Mittwochnachmittag dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags. Damit nutzte das BSW den letzten Tag, um Einsprüche gegen die Wahl vom 23. Februar einzureichen.

Das BSW verpasste den Wiedereinzug ins Parlament ganz knapp: Es kam auf 4,981 Prozent der Stimmen – rund 9500 zu wenig für das Überschreiten der Fünfprozenthürde. Die Partei hält es aber für „sehr wahrscheinlich, dass das BSW in Wahrheit doch die Fünfprozenthürde übersprungen hat“, wie Mohamed Ali in Berlin sagte.

Es habe „reihenweise Fehler zu unseren Ungunsten“ gegeben, betonte die BSW-Chefin. Die Partei sieht vertauschte Stimmen, Übertragungs- und Auszählungsfehler. Sie fordert deshalb eine bundesweite Neuauszählung. 

Eilanträge dafür vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Hessen hatten jedoch keinen Erfolg. Beide erachteten sich als nicht zuständig und verwiesen auf den Bundestag. Das BSW reichte deshalb dort seinen Wahleinspruch ein. Der Wahlprüfungsausschuss muss nun eine Empfehlung erarbeiten, über die anschließend das Plenum entscheidet.

Sowohl im Wahlprüfungsausschuss als auch im Plenum entscheiden Abgeordnete der im Bundestag vertretenen Fraktionen über den Einspruch. Das BSW sieht hier einen Interessenkonflikt. Mohamed Ali appellierte deshalb bereits an die Abgeordneten: Es gehe „hier nicht in erster Linie um Parteiinteressen geht, sondern um das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie“.

Lehnt der Bundestag den Einspruch des BSW ab, kann dieses eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Die Partei machte bereits deutlich, diesen Weg gehen zu wollen. 

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