
Erst über zwei Monate nach ihrem Tod wird eine Frau in ihrer Wohnung gefunden. In dem Strafprozess sagt der Angeklagte kaum etwas zu der Tat, die Staatsanwältin fordert eine lange Haftstrafe.
Über zwei Monate lang lag eine erwürgte Frau aufgebahrt in ihrem Schlafzimmer – am Donnerstag (14.30 Uhr) will das Frankfurter Landgericht sein Urteil gegen den mutmaßlichen Täter verkünden. Der 66-Jährige war ein Freund der Getöteten, angeklagt ist er wegen Totschlags. Er hat die Tat vom 2. Februar 2024 gestanden, jedoch keine Details und kein Motiv genannt. Die Staatsanwältin forderte eine Haftstrafe von 13 Jahren, der Verteidiger plädierte auf maximal zehn Jahre.
Laut der Schilderung des in Schmitten (Hochtaunuskreis) lebenden Mannes hatte er mit der Frau kurz vor der Tat auf der Couch in ihrer Frankfurter Wohnung gesessen, beide hätten auf ihren Handys gespielt. Nach der Tat bahrte er sie auf, die Leiche wurde über zwei Monate später von Polizeibeamten entdeckt, die von der besorgten Tochter der 59-Jährigen alarmiert worden waren.
Gefahr für die Allgemeinheit
Der Deutsche ist mehrfach vorbestraft, unter anderem, weil er ein elfjähriges Mädchen gewürgt hatte. Ein Gericht ließ ihn daraufhin 1998 für einige Zeit in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen, da er „eine Gefahr für die Allgemeinheit“ ist, wie es in dem damaligen Urteil hieß. Es müsse damit gerechnet werden, dass er das nächste Mal nicht mit dem Würgen aufhöre, sondern sein Opfer umbringe.