Verdacht auf Geldwäsche: EU-Parlamentsausschuss für Aufhebung von Bystrons Immunität

  • April 23, 2025

Wegen seines Wechsels ins Europaparlament mussten die Behörden bei den Ermittlungen gegen AfD-Politiker Petr Bystron eine Zwangspause einlegen. Bald könnte es weitergehen.

Eine Mehrheit im Justizausschuss des Europaparlaments hat sich für die Aufhebung der Immunität des AfD-Abgeordneten Peter Bystron ausgesprochen. Das bestätigten mehrere EU-Parlamentarier der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. 

Hintergrund sind Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche– und Bestechlichkeit gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten. Damit die Immunität des Abgeordneten tatsächlich aufgehoben wird, muss auch im Plenum des Parlaments eine Mehrheit zustimmen.

Bystron weist Vorwürfe zurück

Der Parlamentarier soll im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal „Voice of Europe“ Geld erhalten haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Bystron selbst hat die Vorwürfe gegen ihn stets zurückgewiesen und das Verfahren als politisch motiviert bezeichnet. 

Immunität schon mal aufgehoben

Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai bereits aufgehoben. In der Folge wurden mehrere Durchsuchungsaktionen durchgeführt. Bystron sagte, es gebe nach 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise. 

„Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht haben“, teilte er auf Anfrage mit. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Zwangspause für die Ermittler

Nach dem Wechsel des AfD-Politikers ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität.

Anfang April hatte das Europaparlament bereits hinsichtlich anderer Vorwürfe die Immunität von Bystron aufgehoben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen eines mutmaßlich strafrechtlich relevanten Beitrags auf einem sozialen Netzwerk.

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