Verwaltungsaufwand: EU-Kommission schlägt weitere Zugeständnisse an Bauern vor

  • Mai 14, 2025

Die EU-Kommission will den Verwaltungsaufwand in der Landwirtschaft reduzieren und hat deshalb weitere Zugeständnisse an europäische Bäuerinnen und Bauern vorgeschlagen. Vor allem kleine Betriebe sollen den Vorschlägen vom Mittwoch zufolge Zugang zu mehr Fördergeldern bekommen und von Umweltregeln ausgenommen werden. Die Kommission geht damit noch über Lockerungen aus dem vergangenen Jahr hinaus, mit denen Brüssel auf EU-weite Bauernproteste reagiert hatte.

Die von kleinen Betrieben beackerte Fläche und damit die Auswirkungen auf die Umwelt seien begrenzt, argumentierte die Kommission. Was ein „kleiner Betrieb“ ist, legen die einzelnen Mitgliedstaaten fest, in Deutschland gilt das derzeit ab einer Fläche von weniger als fünf Hektar. EU-weit sind Betriebe mit weniger als zehn Hektar zudem bereits von Bußgeldern und Kontrollbesuchen ausgenommen.

Für solche kleinen Betriebe soll der Zugang zu Fördergeldern einfacher werden. Die Regierungen können demnach anbieten, die Standard-Förderung durch eine Pauschalzahlung von maximal 2500 Euro pro Jahr zu ersetzen. Bislang liegt der Maximalbetrag dafür bei 1250 Euro, die Regelung ist damit wenig attraktiv. Aus einem anderen Fördertopf können die Landwirtinnen und Landwirte zudem bis zu 50.000 Euro für Anschaffungen oder den Umbau ihres Betriebs beantragen.

Bei zertifizierten Bio-Betrieben sei automatisch davon auszugehen, dass sie einige der Umweltanforderungen aus Brüssel erfüllen, teilte die Kommission weiter mit. Sie sollen den Vorschlägen zufolge keinen zusätzlichen Nachweis mehr dafür erbringen müssen, dass sie sich etwa an eine Fruchtfolge und Regeln für den Einsatz von Pestiziden halten.

Jeder Hof müsste sich den Vorschlägen zufolge nur noch auf maximal einen Kontrollbesuch im Jahr einstellen. Hinzu kommen weitere Lockerungen einiger Umweltvorgaben, etwa die Erhaltung von Wiesenflächen. Für die Erhaltung von Moorflächen etwa soll es zusätzliche Fördergelder geben.

Mit den Änderungen gäbe die Kommission den einzelnen EU-Ländern deutlich mehr Spielraum. Brüssel will nicht mehr jede Anpassung der nationalen Agrar-Pläne einzeln bewilligen, sondern nur noch „strategische“ Änderungen. Die Regierungen sollen zudem einen größeren Anteil des Geldes für Krisenzeiten wie Dürren ausgeben dürfen.

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