Sicherheit: Weniger als zehn „Gefährder“ in Sachsen-Anhalt

  • April 24, 2025

Es gibt Menschen, von denen aus Sicht der Polizei ein erhebliches Bedrohungspotenzial ausgeht. Sie können als „Gefährder“ eingestuft werden. Der Magdeburg-Täter Taleb A. gehörte nicht dazu – warum?

In Sachsen-Anhalt hat die Polizei aktuell weniger als zehn Menschen als sogenannte Gefährder eingestuft. Das teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. „Gefährder“ sind Menschen, bei denen es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Zu ihnen können etwa Islamisten oder Rechtsextremisten zählen. Terroristische Straftaten stellen dabei laut dem Bundeskriminalamt die extremste Ausprägung dar.

Weitergehende Angaben, etwa wie sich die Zahl der „Gefährder“ in den vergangenen Jahren entwickelt hat, seien nicht valide möglich, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Die Zahl in Sachsen-Anhalt fluktuiere mit Ein- und Ausstufungen. Auch zu einzelnen Fällen machte das Innenministerium keine Angaben.

„Gefährder“ können eng überwacht werden, beispielsweise mit einer Fußfessel, offenen oder verdeckten Observationen. Zudem werden Analysen und Fallkonferenzen durchgeführt.

Magdeburg-Täter war nicht als „Gefährder“ eingestuft

Taleb A., der beim Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember sechs Menschen getötet und mehr als 300 verletzt hat, war dagegen nicht als „Gefährder“ eingestuft. „Die polizeifachlichen Voraussetzungen lagen dafür nach gegenwärtigem Kenntnisstand zu keinem Zeitpunkt vor“, teilte das Innenministerium mit. Die Sicherheitsbehörden hatten demnach keine konkreten Hinweise auf drohende politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung.

Die Polizei hatte zwar bei Taleb A. im Oktober 2024 eine Gefährderansprache vorgenommen – diese Maßnahme hat jedoch nichts mit einer Einstufung als „Gefährder“ zu tun, auch wenn ähnliche Begriffe verwendet werden. Hintergrund der Gefährderansprache war, dass Taleb A. seinen Rechtsanwalt sowie dessen Familie und Kanzleimitarbeiter bedroht hatte.

6.500 Gefährderansprachen in einem Jahr

Mit der Gefährderansprache will die Polizei signalisieren, dass sie einen potenziellen Straftäter im Blick hat und fordert ihn auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Es ging der Polizei dabei um die Gefahrenabwehr in einem Einzelfall, Taleb A. sollte als potenzieller Gefahrenverursacher ermahnt werden. 

Eine solche Ermahnung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Die Betroffenen sollen auf mögliche Folgen ihres Verhaltens hingewiesen werden. Allein im Jahr 2024 hat die Polizei Sachsen-Anhalt rund 6.500 Gefährderansprachen durchgeführt.

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