
Hat ein Unternehmer versucht, über eine Parteispende Einfluss auf die Politik in Berlin zu nehmen? Die Bundestagsverwaltung sagt nein. Nun befasst sich ein Gericht mit der Frage.
Eine Großspende von rund 800.000 Euro für die Berliner CDU beschäftigt das Verwaltungsgericht Berlin. Die Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn klagt gegen die Bundestagsverwaltung. Die Organisation „Die Partei“ sieht die Chancengleichheit verletzt. Durch das Verfahren soll die Verwaltung verpflichtet werden, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen.
Die Bundestagsverwaltung hält die Klage von Sonneborn, der aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst zur mündlichen Verhandlung kommen konnte, für unzulässig. In der mündlichen Verhandlung ging es darum zunächst vor allem um die Frage, ob eine konkurrierende Partei überhaupt verlangen kann, dass die Verwaltung einschreitet. Ob es noch am selben Tag zu einem Urteil kommt, war zunächst offen.
Aktion von Lobbycontrol vor Gericht
Der Verein Lobbycontrol forderte bei einer Aktion vor dem Gericht erneut eine Beschränkung von Parteispenden. Die Organisation hatte im September 2023 ein Gutachten veröffentlicht, das zu dem Schluss kam, dass die Spende „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ illegal gewesen sei. Lobbycontrol forderte andere Parteien damals auf, die Bundestagsverwaltung auf Verhängung einer Sanktion zu verklagen, die laut Parteiengesetz unter Umständen das Dreifache eines rechtswidrigen Spendenbetrags betragen kann.
Spende von Unternehmer im Jahr 2020
Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner und seine Firma hatten der Berliner CDU die Summe im Jahr 2020 überwiesen, also vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. Öffentliche Äußerungen Gröners waren so interpretiert worden, dass er für die Spenden eine Gegenleistung erwarte. Gröner und der heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, hatten den Vorwurf der Einflussnahme aber zurückgewiesen, nachdem Medien die Vorgänge thematisiert hatten.
Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung hatte im Juli 2023 nach einer Untersuchung erklärt, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliege. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt. Ein im September 2023 von der Organisation Lobbycontrol veröffentlichtes Gutachten kam dagegen zu dem Schluss, dass die Spende „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ illegal gewesen sei.