Gutachten empfiehlt Anpassungen im Gesundheitssystem bei innovativer Arznei

  • Mai 22, 2025

Die Kosten für Arzneimittel sind der zweitgrößte Ausgabeposten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um dabei die Preisspirale bei innovativen Medikamenten zu stoppen, haben Gutachter nun Anpassungen im Gesundheitssystem vorgeschlagen. Der im Bundesgesundheitsministerium angesiedelte Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege legte am Donnerstag ein umfassendes Gutachten vor, das etwa auf die stärkere Prüfung des Nutzens der neuen Arznei und spätere erneute Preisverhandlungen abzielt.

„Wir wollen Wege aufzeigen, wie auch in Zukunft Patienten innovative Therapien und teure Medikamente erhalten können“, sagte dazu der Onkologe Michael Hallek, Mitglied im Sachverständigenrat, bei einer Pressekonferenz. 

Der Mediziner Jochen Schmitt ergänzte, es gehe darum, die „Preisbildungsmechanismen für innovative Arzneimittel zu überprüfen“. Dem Gutachten zufolge lag der Durchschnittspreis eines neu eingeführten patentgeschützten Arzneimittels vor 15 Jahren bei rund 1000 Euro – zuletzt schwankte er bei um die 50.000 Euro.

Die Gutachterinnen und Gutachter verwiesen darauf, dass durch den medizinischen Fortschritt künftig noch mehr hochpreisige Medikamente für noch größere Patientengruppen zu erwarten seien, daher drohe eine „Überforderung des Systems“. 

Das Gutachten empfiehlt deshalb ein „lernendes Gesundheitssystem„. So müssten etwa Erkenntnisse über Wirkung und Nutzen der innovativen Medikamente gesammelt, regelmäßig evaluiert und „für Preisnachverhandlungen genutzt“ werden.

Preisverhandlungen orientieren sich grundsätzlich am Zusatznutzen der Neuheiten verglichen mit einer „zweckmäßigen Vergleichstherapie“. Die Gutachterinnen und Gutachter empfehlen hier automatische Preisanpassungen bei den neuen Medikamenten, wenn die Kosten für die Vergleichstherapie sinken.

Die Preise für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen werden zwischen den Unternehmen und dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Gelingt keine Einigung, entscheidet eine Schiedsstelle, die GKV muss das dann akzeptieren. 

Das Gutachten gibt dabei zu bedenken, dass die Pharmaunternehmen bei den Verhandlungen „aus einer Position der Stärke“ heraus auftreten, weil sie die Arznei jederzeit zurückziehen könnten. Das Gutachten empfiehlt daher, dass der GKV auch von den Verhandlungen zurücktreten darf.

Nicht zuletzt gehe es bei den Betrachtungen aber auch darum, die Standortfähigkeit der pharmazeutischen Unternehmen zu erhalten, die eine „hohe Bedeutung für die Wirtschaft“ hätten, sagte die Gesundheitsökonomin Leonie Sundmacher, ebenfalls Mitglied im Sachverständigenrat. Daher sei eine „gezielte Standortförderung“ der Firmen nötig, sagte sie an die Politik gerichtet. Sie nannte etwa die Entlastung von unnötiger Bürokratie sowie steuerfinanzierte Fördermaßnahmen.

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